"Wer vorsätzlich oder
fahrlässig das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines
anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
entstandenen Schadens verpflichtet."
So lautet Paragraph 823 des
Bürgerlichen Gesetzbuches
Gut beraten
ist, wer in einem solchen Fall eine Privathaftpflichtversicherung
besitzt, denn, wenn man jemand anderem einen Schaden
zufügt, haftet man mit seinem gesamten
privaten Vermögen und zwar so lange, bis der finanzielle
Schaden bezahlt ist.
Vor diesen existenzbedrohenden Forderungen schützt Sie die
private Haftpflichtversicherung, denn Schäden Sie durch zum
Beispiel die Verletzung eines Menschen, Unachtsamkeit,
Unvorsichtigkeit oder die häufigeren kleinen
Unfälle des
Alltags verursacht haben, werden von der Privathaftpflichtversicherung
übernommen.
Ausserdem wehrt die private
Haftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche
anderer für Sie
ab.
Das
heißt, die Privathaftpflichtversicherung prüft, ob
Sie
überhaupt und und wenn dann in welcher Höhe
für Sie
eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Sollte es
hierüber
zu einem
Rechtsstreit kommen, übernimmt die private
Haftpflichtversicherung
nicht nur die Prozess-
und Regulierungskosten, sondern vertritt Sie als Versicherten
auch
vor
Gericht.
Haftpflichtversichern sollte sich
grundsätzlich
jeder. Die private Haftpflichtversicherung kann für
jeden Haushalt an
die individuelle Lebenssituation angepasst und abgeschlossen werden. Es
gibt spezielle Policen für Singles,
für Paare ohne Trauschein, für die
Familie und für junge Leute und Senioren.
In der privaten
Haftpflicht für Familien sind grundsätzlich
auch alle unverheirateten
Kinder solange mitversichert, wie sie sich in einer Ausbildung
befinden. Für Paare ohne Trauschein, auch für
gleichgeschlechtliche,
gilt, wenn man die Namen der Versicherten und der im Haushalt
mitlebenden Kinder nennt, derselbe Schutz. Spezielle
Vergünstigungen
und Sondertarife gibt es für Singles, junge Leute bis 25 und
für
Senioren ab 60 Jahren.
Allerdings gibt es auch bei der
Privathaftpflichtversicherung ernorme Beitragsunterschiede.
Lassen Sie sich einen
Versicherungsvergleich für die Privathaftpflichtversicheurng
erstellen und sparen Sie bares Geld.
Die
private
Haftpflichtversicherung ist eine unverzichtbare Versicherung der
privaten Grundvorsorge.
Wenn Sie Sie einen Schaden durch Unvorsichtigkeit verursachen,
müssen Sie diesen nach dem Gesetz ersetzen.
Für einen von Ihnen verursachten Schaden haften Sie nach dem
Gesetz in
unbegrenzter Höhe, dies kann schnell zum finanziellen Ruin
führen.
Die Privathaftpflicht schützt Sie vor Ansprüchen
Dritter. Sie sollten dieses finanzielle Risiko nicht
unterschätzen.
Bei der privaten Haftpflichtversicherung lohnt es sich zu vergleichen:
Die
Prämienunterschiede betragen bis zu 80 Prozent.
Nachfolgend sehen Sie einige Einschlüssein der
privaten
Haftpflichtversicherung, die für bestimmte Personen Sinn
machen:
Ihre
Privathaftpflichtversicherung sollte mindestens Schäden bis zu
einer
Höhe von 3 Mio. Euro abdecken, eine höhere
Deckungssumme wie z.B. 5
Mio. Euro gibt Ihnen eine noch höhere Sicherheit. Niedrigere
Deckungssummen können unter Umständen nicht
ausreichen.
-
Forderungsausfall oder Ausfalldeckung in der
Privathaftpflichtversicherung:
Bei Einschluss dieses Zusatzes zahlt Ihnen Ihre eigene
Privathaftpflicht Ihren Schaden, den Ihnen ein Anderer zufügt,
wenn der
Andere z.B. mittellos ist und Ihnen deshalb den Ihnen
zugefügten
Schaden nicht ersetzen kann.
So schützt Sie Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung, wenn
Sie
selbst einen Schaden erlitten haben und der Verursacher Ihnen den
Schaden nicht ersetzen kann.
-
Schlüsselschäden in der Privathaftpflicht
Wenn sich Ihre Mietswohnung in einem Haus mit einer Schliessanlage
befindet und Sie einen Sicherheitsschlüssel für Ihr
Wohnhaus besitzen
und diesen verlieren, ist es möglich, dass aus
Sicherheitsgründen die
gesamte Schliessanlage ausgetauscht werden muss. Schäden in
der
Grössenordnung von 15.000 Euro sind hierbei schnell
erreicht.
- Einschluss
von Schäden durch deliktunfähigen Kinder in der
Privathaftpflichtversicherung:
Bei Schäden die durch Kinder unter 7 Jahren verursacht werden,
kommt es sehr oft zu Problemen.
Kinder in diesem Alter können nicht haftbar gemacht werden und
müssen
nach dem Gesetz auch nicht für durch sie verursachte
Schäden
aufzukommen.
Dennoch fühlen sich viele Eltern in einem solchen Fall
verpflichtet den
Schaden zu ersetzen, besonders wenn es sich bei den
Geschädigten um
Nachbarn oder Freunde handelt. Viele Eltern ärgern sich dann
auch, wenn
ihre Privathaftpflichtversicherung ihnen dann mitteilt, dass der
Schaden nicht bezahlt werden muss.
Diesen Ärger können Sie vermeiden, indem Sie die
"Einrede der
Deliktunfähigkeit" ausschließen. Die
Privathaftpflichtversicherung
prüft dann nur noch, ob der Schaden an sich versichert ist und
ersetzt
ihn auch wenn er durch Ihre deliktunfähigen Kinder verursacht
wurde.
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Prozent Prämie.