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Ein Muss: Berufsunfähigkeit versichern

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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) braucht jeder Berufstätige, der auf sein Gehalt angewiesen ist. Die gesetzlichen Rentenkassen bieten kaum  Schutz, deshalb muss man diese Versorgungslücke selbst privat schliessen.
Neben der Privathaftpflichtversicherung stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste Versicherung dar. Wenn Sie hier nicht privat vorsorgen, riskieren Sie im Falle einer einer schweren Krankheit oder einem schlimmen Unfall den finanziellen Ruin.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht lange nicht aus Ihren Lebensstandard in einem solchem Fall zu erhalten. Wenn Sie berufsunfähig werden, können Sie auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung kaum zählen. Wenn überhaupt, wird Ihnen dann lediglich eine minimale Erwerbsminderungs- bzw. Berufsunfähigkeitrente aus der gesetzlichen Absicherung gezahlt.

Diese liegt oftmals noch unter dem Sozialhilfesatz.
Das unterschätzte Risiko
Das Risiko berufsunfähig zu werden ist hoch. Von jedem Jahrgang kann cirka ein Viertel wegen gesundheitlicher Probleme irgendwann nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten.

Der jüngste wissenschaftlich ausgewertete Jahrgang ist der Jahrgang 1938. 23 Prozent der Arbeitnehmer aus diesem Geburtsjahrgang haben berufsunfähig gemeldet, bevor alle 2003 in die Altersrente eintraten. Durchschnittlich waren die Arbeitnehmer im Alter von fünfzig Jahren berufsunfähig.
Die Ursachen
Vier Krankeitsgruppen sind die Hauptauslöser der Berufsunfähigkeit. Psychische Erkrankungen sind inzwischen der Hauptgrund einer Berufsunfähigkeit. Dies betrifft Männer und Frauen gleichermassen. Die Zahl der Berufsunfähigkeitsfälle wegen Herz-Kreislauf-, Muskel- und Skelett-Erkrankungen geht dagegen gegenüber den Vorjahren immer weiter zurück.

29 Prozent der Auslöser einer Berufsunfähigkeit waren im Jahre 2003 psychische Erkrankungen, 20 Prozent der Berufsunfähigkeiten liessen sich auf Rückenerkrankungen zurückführen, 15 Prozent der Fälle auf Krebs, 12 Prozent auf Herz-und Kreislauferkrankungen. Aber lediglich 2,5 Prozent der Berufsunfähigkeiten in 2003 wurden durch einen Unfall verursacht.
minimale gesetzliche Leistungen
Nach dem 01.01.1961 geborene Arbeitnehmer haben den gesetzlichen Anspruch auf eine so genannte Erwerbsminderungsrente. Diese wird von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern gezahlt.
Die Erwerbsminderungsrente richtet sich nach der Höhe des bisherigen Einkommens. Sie sind dennoch äusserst niedrig. Monatlich werden lediglich rund 700 Euro als VOLLE Erwerbsminderungsrente gezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass man lediglich weniger als 3 Stunden täglich IRGENDEINER Arbeit nachgehen kann. Wer weniger stark eingeschränkt ist und noch Teilzeit arbeiten kann, bekommt nur eine halbe Erwerbsminderungsrente von durchschnittlich 350 Euro.
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