Eine
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) braucht jeder
Berufstätige, der auf
sein Gehalt angewiesen ist. Die gesetzlichen Rentenkassen bieten
kaum Schutz, deshalb muss man diese Versorgungslücke
selbst
privat schliessen.
Neben
der Privathaftpflichtversicherung stellt die
Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste Versicherung
dar. Wenn
Sie hier nicht privat vorsorgen, riskieren Sie im Falle einer einer
schweren Krankheit oder einem schlimmen Unfall den finanziellen Ruin.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht lange nicht aus Ihren
Lebensstandard in einem solchem Fall zu erhalten. Wenn Sie
berufsunfähig werden, können Sie auf die Leistungen
der gesetzlichen
Rentenversicherung kaum zählen. Wenn überhaupt, wird
Ihnen dann
lediglich eine minimale Erwerbsminderungs- bzw.
Berufsunfähigkeitrente
aus der gesetzlichen Absicherung gezahlt.
Diese liegt oftmals noch unter dem Sozialhilfesatz.
Das unterschätzte Risiko
Das
Risiko berufsunfähig zu werden ist hoch. Von jedem Jahrgang
kann cirka
ein Viertel wegen gesundheitlicher Probleme irgendwann nur noch
eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten.
Der jüngste wissenschaftlich ausgewertete Jahrgang ist der
Jahrgang
1938. 23 Prozent der Arbeitnehmer aus diesem Geburtsjahrgang haben
berufsunfähig gemeldet, bevor alle 2003 in die Altersrente
eintraten.
Durchschnittlich waren die Arbeitnehmer im Alter von fünfzig
Jahren
berufsunfähig.
Die Ursachen
Vier
Krankeitsgruppen sind die Hauptauslöser der
Berufsunfähigkeit.
Psychische Erkrankungen sind inzwischen der Hauptgrund einer
Berufsunfähigkeit. Dies betrifft Männer und Frauen
gleichermassen. Die
Zahl der Berufsunfähigkeitsfälle wegen
Herz-Kreislauf-, Muskel- und
Skelett-Erkrankungen geht dagegen gegenüber den Vorjahren
immer weiter
zurück.
29 Prozent der Auslöser einer Berufsunfähigkeit waren
im Jahre 2003
psychische Erkrankungen, 20 Prozent der Berufsunfähigkeiten
liessen
sich auf Rückenerkrankungen zurückführen, 15
Prozent der Fälle auf
Krebs, 12 Prozent auf Herz-und Kreislauferkrankungen. Aber lediglich
2,5 Prozent der Berufsunfähigkeiten in 2003 wurden durch einen
Unfall
verursacht.
minimale gesetzliche Leistungen
Nach dem
01.01.1961 geborene Arbeitnehmer haben den gesetzlichen Anspruch auf
eine so genannte Erwerbsminderungsrente. Diese wird von den
gesetzlichen Rentenversicherungsträgern gezahlt.
Die
Erwerbsminderungsrente richtet sich nach der Höhe des
bisherigen
Einkommens. Sie sind dennoch äusserst niedrig. Monatlich
werden
lediglich rund 700 Euro als VOLLE Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Voraussetzung dafür ist, dass man lediglich weniger als 3
Stunden
täglich IRGENDEINER Arbeit nachgehen kann. Wer weniger stark
eingeschränkt ist und noch Teilzeit arbeiten kann, bekommt nur
eine
halbe Erwerbsminderungsrente von durchschnittlich 350 Euro.