Berufsunfähigkeitsversicherung Schutz bei Berufsunfähigkeit
und Erwerbsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit bzw.
Erwerbsunfähigkeit ist eine Schicksalsfrage
"...und
bleib´ vor allem gesund!" - ist ein häufiger und
passender Nachsatz,
wenn ein Glückwunsch ausgesprochen wird. Dahinter steht die
bittere
Alltagserfahrung, daß mangelnde Gesundheit besonders den hart
trifft,
der deswegen seinen Beruf aufgeben muß.
Ihr online-Versicherungsvergleich für
Berufsunfähigkeitsversicherungen und
Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
Für
junge Menschen, die noch in der Ausbildung stehen oder gerade mit dem
Berufsleben begonnen
haben, bedeutet die durch Krankheit oder Unfall
verursachte Berufsunfähigkeit
bzw.
Erwerbsunfähigkeit eine
lebenslange finanzielle Benachteiligung.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung
ist heutzutage nach Meinung von Verbraucherschützern eine der
unverzichtbaren Versicherungen.
Die Ursachen der
Berufsunfähigkeit
oder Erwerbsunfähigkeit sind
vielschichtig. Sie verteilen sich wie folgend dargestellt:
34,1 % der Berufsunfähigkeiten sind verursacht durch
Erkrankungen des Skelett- und
Bewegungsapparates 19,9 % der
Berufsunfähigkeiten sindverursacht
durch Erkrankungen
des Herzens und des
Gefäßsystems 15,5 % der
Berufsunfähigkeiten sindverursacht
durch sonstige
Erkrankungen 14,2 % der
Berufsunfähigkeiten sind verursacht
durch
Nervenkrankheiten
9,7 % der
Berufsunfähigkeiten sind
verursacht durch
Unfälle 6,6 % der
Berufsunfähigkeiten sind
verursacht durch Krebs und
andere Geschwülste
Psychische
Erkranken nehmen in den letzten Jahren als Ursache für
Berufsunfähigkeiten stetig zu.
Jahr für Jahr werden über 250.000
Männer und Frauen im Sinne der
gesetzlichen Rentenversicherung berufsunfähig und
erwerbsunfähig . Die
häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit
sind in der gesetzlichen
Rentenversicherung Herz-, Gefäß- Rheuma- und
Gelenkerkrankungen mit
47%. Unfälle hingegen machen beispielsweise gerade 9,7% der
Invaliditätsfälle aus.
Seit Januar 2001 werden die
bisherigen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten
und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine in drei Stufen
aufgeteilte „Erwerbsminderungsrente" ersetzt:
- Wer noch mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten
kann, erhält keine Leistung.
- Wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann,
erhält die halbe Ererbsminderungsrente.
- Nur wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann,
erhält die volle Erwerbsminderungsrente.
Hierbei wird nicht geprüft, ob man in seinem alten
Beruf weiter arbeiten kann, sondern ob man in IRGENDEINEM
BERUF überhaupt noch arbeiten
könnte.
- Alle vor dem 02.01.1961 Geborenen werden bei der Einstufung
der
Berufsunfähigkeit
wie bisher behandelt. Sie erhalten jedoch
nur die
halbe Erwerbsminderungsrente.
-
Für alle ab dem 02.01.1961 Geborenen ist mit der Rentenreform
der
gesetzliche BerufsunKfähigkeitsschutz KOMPLETT ENTFALLEN .
- Vor Ablauf einer Wartezeit von fünf Jahren entsteht
in der Regel
kein Anspruch auf Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung,
ein wichtiger Aspekt für Berufsanfänger.
Zusätzliche finanzielle Probleme entstehen bei der
Altersversorgung, da
diese im Falle einer Erwerbsminderung ebenfalls geschmälert
wird.
Die gesetzliche Absicherung bei Erwerbsminderung stellt demnach nur
eine Grundabsicherung dar.
Muss beispielsweise ein Ingenieur krankheitsbedingt seine
Tätigkeit
aufgeben, kann ihm obendrein zugemutet werden, auch als
Parkwächter zu
arbeiten. Kann er noch einen halben Tag arbeiten, erhält er
dafür die
halbe Erwerbsminderungsrente. Für die täglichen
Bedürfnisse des Lebens
reicht das künftig wohl kaum noch aus.
Fordern Sie deshalb gleich Ihren persönlichenan, individuellen
und kostenlosen Versicherungsvergleich an.