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Berufsunfähigkeitsversicherung
Schutz bei Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit ist eine Schicksalsfrage
"...und bleib´ vor allem gesund!" - ist ein häufiger und passender Nachsatz, wenn ein Glückwunsch ausgesprochen wird. Dahinter steht die bittere Alltagserfahrung, daß mangelnde Gesundheit besonders den hart trifft, der deswegen seinen Beruf aufgeben muß.
Ihr online-Versicherungsvergleich für Berufsunfähigkeitsversicherungen und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
 
  Für junge Menschen, die noch in der Ausbildung stehen oder gerade mit dem Berufsleben begonnen          
  haben, bedeutet die durch Krankheit oder Unfall verursachte Berufsunfähigkeit  bzw. Erwerbsunfähigkeit   eine lebenslange finanzielle Benachteiligung
.

  Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist heutzutage nach Meinung von Verbraucherschützern eine der     unverzichtbaren Versicherungen.


Die Ursachen der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit sind vielschichtig.
Sie verteilen sich wie folgend dargestellt:


34,1 % der Berufsunfähigkeiten sind verursacht durch Erkrankungen des Skelett- und          
             Bewegungsapparates

19,9 %
der Berufsunfähigkeiten sind verursacht durch Erkrankungen des Herzens und des
             Gefäßsystems

15,5 %
der Berufsunfähigkeiten sind verursacht durch sonstige Erkrankungen
14,2 %
der Berufsunfähigkeiten sind verursacht durch Nervenkrankheiten
  9,7 %
der Berufsunfähigkeiten sind verursacht durch Unfälle
  6,6 %
der Berufsunfähigkeiten sind verursacht durch Krebs und andere Geschwülste

Psychische Erkranken nehmen in den letzten Jahren als Ursache für Berufsunfähigkeiten stetig zu.


Jahr für Jahr werden über 250.000 Männer und Frauen im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung berufsunfähig und erwerbsunfähig . Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind in der gesetzlichen Rentenversicherung Herz-, Gefäß- Rheuma- und Gelenkerkrankungen mit 47%. Unfälle hingegen machen beispielsweise gerade 9,7% der Invaliditätsfälle aus.
Seit Januar 2001 werden die bisherigen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine in drei Stufen aufgeteilte „Erwerbsminderungsrente" ersetzt:

- Wer noch mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält keine Leistung.

- Wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die halbe Ererbsminderungsrente.

- Nur wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.

Hierbei wird nicht geprüft, ob man in seinem alten Beruf weiter arbeiten kann, sondern ob man in IRGENDEINEM BERUF  überhaupt noch arbeiten könnte.


- Alle vor dem 02.01.1961 Geborenen werden bei der Einstufung der Berufsunfähigkeit wie bisher behandelt. Sie erhalten jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.
- Für alle ab dem 02.01.1961 Geborenen ist mit der Rentenreform der gesetzliche BerufsunKfähigkeitsschutz KOMPLETT ENTFALLEN .

- Vor Ablauf einer Wartezeit von fünf Jahren entsteht in der Regel kein Anspruch auf Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, ein wichtiger Aspekt für Berufsanfänger.

Zusätzliche finanzielle Probleme entstehen bei der Altersversorgung, da diese im Falle einer Erwerbsminderung ebenfalls geschmälert wird.

Die gesetzliche Absicherung bei Erwerbsminderung stellt demnach nur
eine Grundabsicherung dar.

Muss beispielsweise ein Ingenieur krankheitsbedingt seine Tätigkeit aufgeben, kann ihm obendrein zugemutet werden, auch als Parkwächter zu arbeiten. Kann er noch einen halben Tag arbeiten, erhält er dafür die halbe Erwerbsminderungsrente. Für die täglichen Bedürfnisse des Lebens reicht das künftig wohl kaum noch aus.

Fordern Sie deshalb gleich Ihren persönlichenan, individuellen und kostenlosen Versicherungsvergleich an.

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